Auf Ebay.ch heisst es: «Kostenloser Paypal-Käuferschutz in unbegrenzter Höhe.» Und: «Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen, wenn ein Artikel nicht der Beschreibung entspricht oder es ein Problem mit der Rückerstattung für eine Rückgabe gibt.»
Edita Ricci (Name geändert) aus Jona SG glaubt nicht mehr an dieses Versprechen. Sie kaufte im Juni auf Ebay.ch für rund 30 Franken ein Prada-Brillenetui «neu und original». Nach wenigen Tagen Gebrauch war das Etui abgewetzt.
Sie beschwerte sich beim Verkäufer über die schlechte Qualität und verlangte ihr Geld zurück – vergeblich. Deshalb setzte Ricci ihre Hoffnung auf den Paypal-Käuferschutz und schickte Ebay wie verlangt Fotos des Brillenetuis.
Doch sie wurde enttäuscht: Ebay gewährte ihr keine Rückerstattung. Begründung: «Der Artikel befindet sich nicht mehr im selben Zustand, in dem Sie ihn erhalten haben.»
Paypal: Käuferschutz lückenhaft
Für Ricci ist diese Antwort ein Hohn. Denn wegen der starken Abnutzung innert weniger Tage hatte sie ja reklamiert. Und: Ebay wirbt damit, bei Problemen wie in Riccis Fall zu helfen. Auf Anfrage des K-Tipp hält Ebay am Entscheid fest und verweist auf das Kleingedruckte. Aus Kulanz erhalte die Kundin aber einen auf Ebay einlösbaren Paypal-Gutschein von 30 Euro.
Edita Ricci ist kein Einzelfall. In Internetforen beschweren sich zahlreiche Paypal-Kunden über den angeblichen Käuferschutz.Kunden sind bei Problemen mit dem Verkäufer nur lückenhaft abgesichert – das zeigt ein Blick in die «Paypal-Käuferschutzrichtlinie»:
Der Schutz gilt nur, falls der Verkäufer den Artikel nicht verschickt oder dieser «erheblich» von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht. Massgebend ist der Zustand des Gegenstands bei Erhalt.
Nicht abgesichert sind Käufer, wenn ein Gegenstand auf dem Versandweg verloren geht. Hat der Verkäufer einen Versandbeleg, entfällt der Käuferschutz.
Die Entscheidung über den Käuferschutz-Antrag ist gemäss Richtlinie endgültig, der Rechtsweg ausgeschlossen.
Paypal behält sich das Recht vor, die Richtlinien jederzeit zu ändern oder den Käuferschutz zu streichen.
Wer einen Artikel bei Ebay kauft, muss den Käuferschutz-Fall innert 30 Tagen nach dem spätestens angegebenen Liefertermin bei Ebay melden. Hat ein Käufer woanders mit Paypal bezahlt und will den Schutz geltend machen, muss er innerhalb von 180 Tagen nach der Zahlung eine Konfliktlösung mit dem Verkäufer einleiten.