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Werner Hottiger aus Olten (Name geändert) bestellte Ware in einem ausländischen Internetshop. Das Paket wurde eingeschrieben verschickt. Hottiger wartete tagelang auf die Lieferung – doch das Paket traf nicht ein. Auf seine Nachfrage hin hiess es vonseiten der Post: Der Pöstler habe es im Briefkasten deponiert. Doch dort fand Hottiger das Paket nicht.
Als er reklamierte, beschied ihm der Post-Kundendienst: Das Deponieren im Briefkasten sei ein «übliches Vorgehen». Viele Kleinwarensendungen aus dem Ausland, die vom Absender per Einschreiben versandt wurden, würden den Empfängern in den Briefkasten oder das Ablagefach zugestellt. Damit, so der Post-Kundendienst weiter, «entspricht die Post dem Kundenbedürfnis, dass solche Sendungen während sechs Tagen pro Woche empfangen werden können».
Bei Verlust den Absender informieren
Gut zu wissen: Geht eine solche Sendung verloren, können sich die Kunden wehren. Ware, die sie nicht erhalten haben, müssen sie auch nicht bezahlen.
Der Kundendienst klärte Hottiger korrekt auf: «Beim Verlust einer Sendung aus dem Ausland steht der Anspruch auf Entschädigung dem Absender zu, da dieser mit seiner Postgesellschaft einen Dienstleistungsvertrag abschloss und dafür bezahlte. Bitte informieren Sie den Absender Ihrer Sendung, dass er bei seiner Postgesellschaft eine Nachforschung nach dem Brief in Auftrag gibt.»
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