Occasions-Garantien - Grosse Versprechen, kleine Leistung
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saldo 15/2001
26.09.2001
«Ein Jahr 100 Prozent Occasions-Garantie»: Das Angebot ist oft reiner Etikettenschwindel. Viele Garagisten drücken sich bei Mängeln um die Haftung.
Der Preis konnte sich sehen lassen: Über 75 000 Franken hätte der Audi A6 von Roman Benz neu gekostet. Für das dreijährige, gut erhaltene Fahrzeug musste er aber nur noch 35 000 Franken bezahlen. Dazu bot ihm die Audi-Garage Heinz Stern in Bäretswil ZH noch eine «100%-Occasions-Garantie» für ein Jahr an - im Kaufpreis inbeg...
«Ein Jahr 100 Prozent Occasions-Garantie»: Das Angebot ist oft reiner Etikettenschwindel. Viele Garagisten drücken sich bei Mängeln um die Haftung.
Der Preis konnte sich sehen lassen: Über 75 000 Franken hätte der Audi A6 von Roman Benz neu gekostet. Für das dreijährige, gut erhaltene Fahrzeug musste er aber nur noch 35 000 Franken bezahlen. Dazu bot ihm die Audi-Garage Heinz Stern in Bäretswil ZH noch eine «100%-Occasions-Garantie» für ein Jahr an - im Kaufpreis inbegriffen. «Ein gutes Geschäft», dachte sich Benz im August 2000 und griff zu.
Heute jedoch ärgert sich der St. Galler über das grosse Versprechen und die kleinen Leistungen seiner Garage. Die Probleme begannen mit der ersten Reparatur: Zehn Monate nach dem Kauf stellte der Audi-Händler beim Service fest, dass eine Halterung des Scheinwerfers abgebrochen war.
Garage wollte nicht für Reparatur aufkommen
«Ein klarer Fall für die Garantie», dachte sich Benz. Doch die Garage wollte den rund 800-fränkigen Schaden nicht übernehmen. Garagist Thomas Stern belehrte Benz schriftlich: «Dem Defekt liegt eine Gewalteinwirkung vor, somit ist er von der Garantie ausgeschlossen.» Nur: Der Audi hatte nie einen Unfall und weist keine Beule auf.
Laut dem Kaufvertrag bestand die 100-Prozent-Garantie des Verkäufers in einer Versicherung bei der Eurotax in Wolfhausen ZH. Eurotax, unter Automobilisten bekannt für die Bewertung von Occasions-Fahrzeugen, ist Marktführer für die Versicherung von Occasions-Schäden. Benz wandte sich deshalb direkt an die Eurotax - doch auch dort blitzte er ab. Allerdings mit einer neuen Begründung: Die Scheinwerfer würden unter Glas/Glasersatzteil fallen, was von der Garantie nicht gedeckt sei. Und wenn ihm dies nicht passe, könne man den Schaden auch als Teil der Karosserie betrachten, was auf dasselbe herauskomme, so der Eurotax-Mitarbeiter.
Die Importeure delegieren Haftung an Eurotax
Mit anderen Worten: Händler und Versicherung haben den Autokäufer trotz einer schriftlichen 100-Prozent-Garantie abgewimmelt. Denn die Garage hatte im Vertrag die gesetzlichen Mängelrechte des Käufers wegbedungen und durch die Eurotax-Garantie ersetzt. Diese hielt aber nicht, was sie versprach: eine ganze Reihe von Schäden war von der Deckung ausgeschlossen worden. Beispielsweise der Ersatz für Glas- oder Karosserieschäden.
Audi-Händler Stern ist kein Einzelfall: Praktisch alle grossen Automarken wollen sich nicht mit lästigen Occasions-Schäden und verärgerten Kunden befassen. 17 Importeure delegieren ihre Haftung an Eurotax - darunter Mercedes, Fiat, BMW, Opel und Amag. Dino Graf von der Amag: «Wir sind nur der Importeur. Eurotax entscheidet in Absprache mit dem Garagisten selbstständig, ob ein Schaden gedeckt ist oder nicht.»
Eurotax wiederum stützt sich aufs Kleingedruckte. Produktemanager Bruno Rusch: «Der Kunde erhält Garantiedokumente mit klaren Bedingungen und Ausschlusskriterien. Von der Gewährleistung ausgeschlossen ist nur, was durch Unachtsamkeit kaputtgehen kann.»
Unachtsamkeit - ein weiter Begriff. Die Verträge sagen bewusst nicht klar, was die Garantie bezahlt und was nicht. So wie Benz ergehe es vielen, sagt Daniel Burch, Leiter Technik und Umwelt beim Touring Club Schweiz (TCS): «Die Zahl derjenigen, die sich nicht gegen solche Haftungsausschlüsse wehren, ist recht gross.» Die Probleme beginnen im Kleingedruckten. Burch: «Man kauft eine teure Vollgarantie für zwölf Monate, sieht aber erst später in den Geschäftsbedingungen eine lange Liste von Ausnahmen, die im Schadenfall nicht bezahlt werden.»
Einschränkungen im Kleingedruckten durchstreichen
750 300 Occassions-Autos sind in der Schweiz letztes Jahr gekauft worden, rund eine halbe Million davon bei Autogaragen. Was Occasions-Käufer wissen müssen: Die vertraglichen Garantien sind häufig nicht viel wert. Sie dienen in erster Linie dazu, die gesetzlichen Ansprüche wegzubedingen. Denn laut Gesetz hat jeder Käufer das Recht, bei kleineren Mängeln den Preis zu reduzieren, bei grundlegenden den Wagen zurückzugeben und das Geld herauszuverlangen. Dieser Schutz kann aber durch einen Vertrag zunichte gemacht werden. Deshalb gilt: Jeden Garantievertrag vor der Unterschrift genau durchlesen. Im Zweifelsfall nicht akzeptieren und sich aufs Gesetz verlassen. Einige Beispiele:
- Manche Autohändler beschränken ihre Haftung auf wenige Monate, eine bestimmte Kilometerzahl oder zwei Reparaturen. Solche Einschränkungen nicht akzeptieren. Die gesetzliche Garantie dauert immerhin ein Jahr.
- Im Kleingedruckten bedingen sich gewiefte Garagisten aus, dass ein Teil der Reparaturrechnung auf jeden Fall selbst bezahlt werden muss: mit einem Selbstbehalt von beispielsweise minimal 100 Franken. Nicht akzeptieren.
- Der Garantievertrag listet im Kleingedruckten eine Reihe von Reparaturen auf, die nicht bezahlt werden (etwa Karosserie-, Glasschäden oder Verschleissteile). Meist wird dann nur noch für Motor und Getriebe gehaftet. Der TCS rät, solche Ausschlusslisten im Vertrag durchzustreichen. Burch: «Unsere Erfahrung zeigt, dass man solche Einschränkungen nicht einfach akzeptieren muss. Hartnäckig bleiben lohnt sich, oft geht die Garage darauf ein.»
Die Händler haben die Versicherungsprämie für die Eurotax-Garantie bereits im Kaufpreis einkalkuliert. Und die ist teuer. Eurotax verlangte zum Beispiel für ein weiteres Jahr 100-Prozent-Schadenschutz von Roman Benz 682 Franken.
Marc Meschenmoser
Autolobby - Widerstand gegen zweijährige Garantie
Wer Occasions-Wagen kauft, soll künftig besser geschützt werden. Das Bundesamt für Justiz hat einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet. Danach soll die gesetzliche Garantie generell von einem auf zwei Jahre verlängert werden. Zudem können Händler die gesetzliche Garantie im Vertrag künftig nicht mehr ausschliessen. Einzig wer sein Auto privat verkauft, kann gemäss Entwurf die gesetzliche Garantie ausschliessen.
In der EU gilt die verbesserte Garantie auf Anfang 2002. Deutschland und Österreich haben aber den verbesserten Konsumentenschutz unter dem starken Druck der Autolobby bereits aufgeweicht: So dürfen Garagisten die Garantie auf ein Jahr beschränken.
Zurzeit machen sich auch in der Schweiz die Vereinigung der Autoimporteure (Auto Schweiz) und der Autogewerbeverband gegen den Gesetzesentwurf stark. Hans-Peter Schick, Direktor von Auto Schweiz: «Man kann bei einem alten Fahrzeug nicht eine Garantie bis zum Gehtnichtmehr verlangen. Garagisten sollten die Haftung - wie Private auch - wegbedingen können.» Felix Schöbi vom Bundesamt für Justiz kritisiert: «Man kann nicht generell EU-Recht befürworten, um dann bei der ersten Gelegenheit einzuwenden: ?So war der bessere Konsumentenschutz nicht gemeint.?»