Die Preisbekanntgabeverordnung gilt auch für Notare. Sie schreibt vor, dass die Kosten für ihre Leistungen auf Anhieb ersichtlich sind. Eine K-Tipp-Stichprobe (11/13) zeigte aber: Nur 1 von 25 Notariaten hatte seine Preise beim Empfang oder im Wartezimmer offen aufgelegt. Bei allen anderen erhielt man allenfalls auf Anfrage Auskunft. Nur acht Notariate gaben die Preise auf ihren Websites a...