Vor ein paar Monaten kaufte ich ein Bügeleisen, das bereits viermal repariert werden musste. Jetzt ist es schon wieder kaputt. Meine Geduld ist nun zu Ende: Ich habe vom Verkäufer das Geld zurückverlangt. Ich sagte ihm auch, dass ich den Vorfall dem K-Tipp melden werde, falls er als Verkäufer meine Forderung nicht sofort erfülle. Das hat gewirkt. Doch hat mir ein Freund gesagt, diese Drohung sei strafbar. Stimmt das?

Im Prinzip Ja. Das Bundesgericht hat 1980 entschieden, dass der Tatbestand der Nötigung grundsätzlich erfüllt ist, wenn Konsumentinnen und Konsumenten mit dem Gang zu einem Medium drohen, um so die Gegenpartei unverhältnismässig unter Druck zu setzen. Damals ging es um einen enttäuschten Occasionsauto-Käufer, der mit dem Kassensturz gedroht hatte, um etwas zu erreichen, auf das er keinen klaren Anspruch hatte.

Eine solche Nötigung kann sogar dann strafbar sein, wenn man die Drohung gar nicht wahr macht. Es genügt schon, dass die Gegenpartei davon ausgeht, dass der Kunde den Vorfall tatsächlich dem K-Tipp oder dem Kassensturz oder sonst einem Medium mitteilt.

Die Strafe für dieses Vergehen ist Busse oder Gefängnis. Der Occasions-Käufer im Kassensturz-Fall musste 500 Franken Busse zahlen.

Das heisst aber nicht, dass jeder derartige Druckversuch strafbar ist. Haben Konsumentinnen und Konsumenten ein berechtigtes Anliegen oder einen klaren Anspruch, dürfen sie durchaus mit rechtlichen Schritten drohen.

Beispiel: Wenn Sie einen Dieb auffordern: «Gib mir mein Geld zurück, sonst gehe ich zur Polizei», ist das nicht strafbar, weil das Geld Ihnen gehört, die Anzeige bei der Polizei damit in direktem Zusammenhang steht und auch verhältnismässig ist.

Wenn Sie allerdings einer Firma mit dem Gang zu einem Medium nur deswegen drohen, weil Sie ein «Montagsmodell» erwischt haben, so ist das unverhältnismässig und deshalb strafbar.

Die Bemerkung allerdings, Sie würden sich beim K-Tipp nach der Rechtslage erkundigen, ist noch keine strafbare Handlung.

Erlaubt ist auch, dass Sie den Brief an die Gegenpartei mit dem Satz beenden: Kopie an K-Tipp.

(em)