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Ein 59-jähriger Mann lebt im Kanton Genf in einer Mietwohnung. Er ist wegen eines Unfalls schwer behindert. Die IV hatte 57 000 Franken an den Umbau seiner Wohnung bezahlt. Der Vermieter wollte die Wohnung verkaufen und kündigte ihm. Dagegen wehrte sich der Mieter mit Erfolg: Das Mietgericht Genf beurteilte die Kündigung als missbräuchlich und hob sie auf. Das Kantonsgericht Genf und das Bundesgericht bestätigten den Entscheid. Eine Kündigung zwecks Verkauf könne zwar zulässig sein. Man müsse aber alle Umstände berücksichtigen. Vorliegend sei ein Verkauf möglich, wenn das Mietverhältnis weiterlaufe.
Bundesgericht, Urteil 4A_485/2018 vom 8. April 2019
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