Ein 59-jähriger Mann lebt im Kanton Genf in einer Mietwohnung. Er ist ­wegen eines Unfalls schwer behindert. Die IV hatte 57 000 Franken an den Umbau ­seiner Wohnung bezahlt. Der Vermieter wollte die Wohnung verkaufen und ­kündigte ihm. Dagegen wehrte sich der Mieter mit Erfolg: Das Mietgericht Genf beurteilte die Kündigung als missbräuchlich und hob sie auf. Das Kantonsgericht Genf und das Bundesgericht bestätigten den Entscheid. Eine Kündigung zwecks Verkauf könne zwar ­zulässig sein. Man müsse aber alle Umstände berücksichtigen. Vorliegend sei ein Verkauf möglich, wenn das Mietverhältnis weiterlaufe. 

Bundesgericht, Urteil 4A_485/2018 vom 8. April 2019