Eine Frau gibt einer Aktiengesellschaft den Auftrag, ihr Vermögen zu verwalten. Nach ihrem Tod wird diese AG als Willensvollstreckerin eingesetzt. Bei der Vermögensverwaltung verspekuliert die AG allerdings einen Teil des Kapitals an der Börse mit riskanten Options­geschäften. Der Sohn und Alleinerbe der Frau verlangte deshalb Schadenersatz. Mit Erfolg: Das Bundesgericht verpflichtete die AG, dem Erben 320 000 Franken zu zahlen. Nach dem Tod der Mutter hätte die AG als Willensvollstreckerin auf eine sichere Investitionsstrategie ­setzen müssen, begründet das Gericht seinen Entscheid.

Bundesgericht, Urteil A4_280/2016 vom 10. Oktober 2016