Eine Autofahrerin, 20, wollte auf der ­Autobahn im Kanton Wallis überholen. Sie schaute zuvor in den Seitenspiegel und setzte den Blinker. Doch sie vergass den Blick in den Rückspiegel. Sie übersah daher einen Motorradfahrer, der sich von hinten näherte. Dieser stürzte und starb. Das Bezirksgericht Sierre VS verurteilte die Frau wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 10 Franken. Das Kantons­gericht Wallis und das Bundesgericht bestätigten den Entscheid. Die Frau habe überholt, ohne in den Rückspiegel zu schauen. Dadurch habe sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt. 

Bundesgericht, 6B_1148/2018 vom 6. Dezember 2018