Eine Immobilienfirma schloss mit einem Ehepaar aus dem Kanton St. Gallen ­einen Reservationsvertrag über den Bau und Kauf ­eines Hauses. Das Ehepaar zahlte im Voraus 50 000 Franken. Im Vertrag stand, die Firma dürfe die Anzahlung behalten, falls das Paar das Haus nicht kauft. Später löste das Paar den Vertrag auf und forderte die Anzahlung zurück. Das Kreisgericht Wil SG verpflichtete die Firma zur Rückzahlung. Das Bundesgericht bestätigte den ­Entscheid. Die Parteien müssen einen Reservationsvertrag für einen Hauskauf laut Gesetz beim Notar unterzeichnen. 

Bundesgericht, Urteil 4A_109/2018 vom 8. November 2018