Ein Ehepaar kaufte Autos für 300000 Franken und deklarierte diese in der Folge beim Vermögen. Da wurde das Steueramt stutzig: Aufgrund des Vermögensstands ein Jahr vorher und der deklarierten Einkünfte im betreffenden Jahr wäre gar nicht genug Geld für ­einen solchen Kauf vorhanden ­gewesen, befand das Steueramt. Also vermutete es eine nicht deklarierte Geldquelle. Und es brummte dem Ehepaar eigenmächtig ein ­zusätzlich zu versteuerndes Einkommen von 142000 Franken auf.

Vor Gericht argumentierte der Ehemann, das Geld stamme von einem zinslosen Darlehen seines Vaters. Doch dafür gab es keine Belege, sodass letztlich auch das Bundesgericht dem Mann nicht glaubte und das Vorgehen des Amts absegnete. Dass der Vater nachträglich eine Darlehens-Bestätigung einreichte, nützte nichts. 

(Urteil 2C_183/2017 vom 6. März 2017)