Eine 43-jährige Frau aus dem Kanton Freiburg bezieht Renten der IV und der Unfallversicherung. Zudem verlangte sie von ihrer Pensionskasse eine jährliche Rente von 15 414 Franken. Die Kasse ­weigerte sich zu zahlen. Die Frau könne im Umfang von 10 Prozent arbeiten, deshalb sei keine Rente geschuldet. 

Das Kantonsgericht Freiburg gab der Kasse recht. Anders das Bundesgericht: 

Wer nur zu 10 Prozent arbeitsfähig sei, habe schlechte Job-Chancen. Solche ­Stellen seien kaum je ausgeschrieben.

Bundesgericht Urteil 9C_595/2017 vom 27. Juni 2018