Ein Mann litt seit einem Auffahrunfall an Depressionen und Konzentrationsstörungen. Er meldete sich bei der IV-Stelle des Kantons Luzern. Sie ordnet ein Gutachten an. Der Mann beschwerte sich beim Kantonsgericht Luzern und beantragte einen unentgeltlichen Rechtsbeistand. Es lehnte das Begehren ab, weil er eine Rechtsschutzversicherung habe. Diese hatte es aber abgelehnt, die Anwaltskosten zu übernehmen, weil der Mann die zur Beurteilung der Prozessaussichten nötigen Unterlagen nicht eingereicht hatte. Laut Kantonsgericht war er somit selbst schuld, dass die Versicherung nicht für einen Anwalt aufkam. Das Gericht müsse deshalb nicht für einen Rechts­beistand aufkommen.  

Bundesgericht, Urteil 8C_27/2016 vom 5. April 2016