Eine Frau beschuldigte einen Kollegen, er habe eine andere Frau vergewaltigt. Der Beschuldigte reichte gegen erstere Strafantrag wegen Verleumdung ein. Nach vier Jahren stellte die Staatsanwaltschaft in Luzern die Untersuchung ­wegen Verjährung ein. Die Verfahrenskosten wälzte sie auf den Antragsteller über. Dieser wehrte sich erfolglos vor dem Kantonsgericht Luzern. Wer Strafantrag stelle und sich aktiv am Verfahren beteilige, müsse bei Unterliegen die Kosten zahlen. Der Mann sagte, er könne nichts dafür, wenn die Behörde das Verfahren verschleppe. Das ist laut dem Gericht nicht relevant. Nun muss der Mann die Prozesskosten von 13 695 Franken plus seine Anwaltskosten tragen. 

Kantonsgericht Luzern, Urteil 2N 17 140 vom 29. Dezember 2017