Der Gemeinderat von Horw LU wollte aus der Luft Bauten, Bäume und Sträucher fotografisch dokumentieren. Dazu liess er eine Drohne steigen. Die Eigen­tümer der betroffenen Grundstücke ­hatte er darüber informiert. Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Luzern erhob vor dem Kantonsgericht mit Erfolg ­Beschwerde gegen die Fotoaktion. 

Das Kantonsgericht Luzern wies den ­Gemeinderat an, die Fotos zu löschen. Die Bilder der Häuser, Wohnungen und Gärten verletzten die Privatsphäre der Bewohner. Es fehle ein Gesetz, das Drohnenfotos erlaube. 

Kantonsgericht Luzern, Urteil 7H 17 49 vom 18. April 2018