Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt ­büsste eine Frau für mehrfaches ­Falsch­parkieren und zu schnelles ­Fahren. Die Frau erhob Einsprache. 

Sie habe den Fahrausweis altershalber abgegeben und sei nur Eigentümerin des Autos. Der Sohn und andere ­Personen würden den Wagen benutzen. Sie wisse nicht, wer gefahren sei. ­Trotzdem wurde die Frau von allen ­Instanzen bis zum Bundesgericht ­verurteilt. Denn der Halter muss ­bezahlen, wenn bei Verkehrsbussen ­kein Fahrer ermittelt werden kann. Entscheidend ist dann, wer als Halter ­registriert ist. 

Bundesgericht, Urteil 6B_432/2017 vom 22. November 2017