Ein Ehepaar trennte sich. Die Frau forderte Unterhaltszahlungen. Das Bezirksgericht Zofingen sprach ihr monatliche Alimente von 2369 Franken zu. Das Kantonsgericht Aargau senkt den Anspruch nach einem Jahr auf 1290 Franken. Das Bundesgericht bestätigte das. Die Ehefrau könne arbeiten. Sie argumentierte vergeblich, sie sei wegen einer Depression nicht arbeitsfähig. Die Richter machten klar: Ein Bericht des Hausarztes reiche nicht, um die Arbeitsunfähigkeit zu belegen. Nötig gewesen wäre ein Bericht «einer psychiatrischen Fachperson».

Bundesgericht, Urteil 5A_239/2017 vom 14. September 2017