Ein Mann verunglückte bei einer Strassen­rodelabfahrt. Die Suva kürzte sein Taggeld um die Hälfte. Das Bundesgericht hat das abgesegnet. Strassenrodeln sei zwar kein absolutes Wagnis, aber ein sogenanntes «relatives Wagnis». Dabei kann der Sportler die Unfallgefahr durch geeignete Vorkehren minimieren. Genau das hatte der Mann nicht gemacht – denn er war als Anfänger auf einer Strecke unterwegs, die ausdrücklich für Leute mit Erfahrung ausgelegt war.  

Bundesgericht, Urteil 8C_638/2015 vom 9. 5. 2016