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Ein Vermieter erhöhte bei einem Mieterwechsel den Mietzins seiner 5-Zimmer-Wohnung in Pully VD von 1323 auf 1900 Franken. Begründung: Anpassung an die Orts- und Quartierüblichkeit. Die Mieter fochten die Erhöhung von rund 43 Prozent als missbräuchlich an. Das Mietgericht des Kantons Waadt gab ihnen recht, da der Vermieter die ortsübliche Miete nicht beweisen konnte. Das Waadtländer Kantonsgericht hob den Entscheid aber auf. Die Mieter hätten die Missbräuchlichkeit beweisen müssen. Das bestätigten auch die Bundesrichter. Sie sahen aber den Beweis als erbracht, weil die Miete trotz tieferem Referenzzins über 10 Prozent angehoben wurde. Der Vermieter muss nun den Mietern 46 160 Franken zurückzahlen.
Bundesgericht, Urteil 4A_491/2012 vom 6. Dezember 2012
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