500 Franken sind eine Bagatelle

Bei gewissen Strafverfahren haben Mittellose Anspruch darauf, dass ihnen der Staat einen Verteidiger bezahlt. Konkret gilt dies dann, wenn Beschuldigte einem Verfahren intellek­tuell nicht gewachsen sind und es sich nicht um einen Bagatellfall handelt. 

Gemäss Gesetz liegt ein Bagatellfall dann nicht mehr vor, «wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als 4 Monaten, eine Geldstrafe von mehr als 120 Tagessätzen oder gemeinnützige Arbeit von mehr als 480 Stunden zu erwarten ist». Deswegen ist ein Mann mit seinem Antrag auf einen Gratisanwalt abgeblitzt: Ihm drohte nur eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 20 Franken.

Bundesgericht, Urteil 1B_262/2014 vom 24. 9. 2014