Ein Arzt in einer Privatklinik musste für den ­Pikettdienst innert 15 Minuten im Spital sein. Weil sein Arbeitsweg länger als 15 Minuten dauerte, verbrachte er jeweils die gesamte ­Pikettzeit im Spital.

Nun muss ihm die Klinik die volle Präsenzzeit als sogenannten «Pikettdienst im Betrieb» vergüten – auch wenn es nichts zu tun gab. Mehr noch: Weil der Arzt länger als die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 50 Stunden arbeitete, machte er sogenannte Überzeit – und die muss ihm die Klinik mit einem Zuschlag von 25 Prozent vergüten.    

Bundesgericht, Urteil 4A_11/2016 vom 7. 6. 2016