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Ein Mann kaufte einen Oldtimer Morgan Plus 8 Speedster. Er wurde zu einer Busse von 300 Franken verurteilt, weil die Auspuffanlage zu laut war. Als Halter und Führer des Fahrzeugs hätte er dies bei «pflichtgemässer Aufmerksamkeit» bemerken müssen. Dagegen wehrte sich der Oldtimer-Besitzer erfolgreich beim Luzerner Kantonsgericht. Er als Laie müsse sich auf die Angaben des spezialisierten Autohändlers verlassen können, argumentierte er. Noch dazu habe der Wagen die Zulassungsprüfung beim Strassenverkehrsamt bestanden.
Kantonsgericht Luzern, Entscheid 2M 16 34 vom 22. August 2017
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