Eine private Spitex-Organisation im Kanton Basel-Stadt entliess eine Pflegerin und begrün­dete das mit Pflichtverletzungen. Sie habe Arbeitsstunden falsch aufgeschrieben und die Arbeitsstelle verlassen. Die Frau machte vor Gericht geltend, die Kündigung sei missbräuchlich. Tatsächlicher Entlassungsgrund sei ihre Teil­nahme an zwei Fernsehsendungen. Darin hatte sie sich kritisch zu den Arbeitsbedingungen für Pflegerinnen geäussert. Das Zivilgericht Basel-­Stadt und das Appellationsgericht des Kantons Basel-­Stadt sahen das auch so und sprachen ihr vier Monatslöhne von total 5240 Franken zu.

Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Entscheid ZB.2018.11 vom 27. September 2018