Ein Aargauer Arzt verletzte den Darm einer Frau, als er ihre Gebärmutter ope­rativ entfernte. Die Patientin erlitt eine Blutvergiftung, musste not­operiert und wiederbelebt werden. Das Bezirksgericht Rheinfelden AG verurteilte den Arzt wegen fahrlässiger Körperver­letzung, weil er trotz klaren Anzeichen und Hin­weisen anderer Ärzte nichts unternommen hatte. Der Arzt wehrte sich bis vors Bundes­gericht – erfolglos. Er kassierte eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 310 Franken sowie eine ­Busse von 15 000 Franken. Und er muss der Patientin 40 000 Franken Genugtuung zahlen.

Bundesgericht, Urteil 6B_229/2018 vom 25. Juni 2018