Ein 22-jähriger Student wohnt bei seiner Mutter und erhält Alimente von seinem Vater. Die Eltern sind geschieden. Nun verlangte der Sohn vom Vater zusätzliche 320 Franken. Denn er wolle in eine eigene Wohnung ziehen.

Das Bundesgericht hat ihm dies verwehrt. Es begründet das Urteil wie folgt: Der Sohn könne sowohl bei seinem Vater in Romanshorn TG als auch bei seiner Mutter in Wittenbach SG wohnen. Beide Wohnorte lägen so nahe bei St. Gallen, dass der 22-Jährige zur Universität pendeln könne. Die Distanz sei zumutbar. Selbst wenn die Mutter von ihrem Sohn Wohnkosten verlangen würde, könne er diese nicht vom Vater verlangen, denn bei ihm könnte er gratis wohnen.   

Bundesgericht, Urteil 5A_481/2016 vom 2.9.2016