Eine Frau aus dem Kanton Zürich liess ihren Hund nach einer Hundesportstunde im umzäunten Trainingsgelände frei herumrennen und spielen. Dabei rannte der Labrador-Mischling in die Hundetrainerin, die sich mehrere Frakturen zuzog. Sie verklagte die Halterin auf 30 000 Franken Schadenersatz, blitzte aber vor allen Instanzen ab. Sie waren übereinstimmmend der Ansicht, die Halterin habe ihren Hund auf dem umzäunten Platz frei laufen lassen dürfen.  

Bundesgericht, Urteil 4A_36/2019 vom 21. Februar 2019