Wer knapp auf dem Existenzminimum lebt, hat Anspruch auf einen kostenlosen Gerichts­prozess – und, falls notwendig, auf einen Gratis-­Anwalt. Ein Zürcher erhielt eine Anwältin und kämpfte erfolgreich um eine ihm verweigerte IV-Rente. Die Invalidenversicherung (IV) musste ihm fast 60 000 Franken nachzahlen. Darauf verweigerte ihm die IV die Übernahme der Anwaltskosten von knapp 2000 Franken, weil der Mann infolge der Nachzahlung nicht mehr bedürftig sei. Laut dem Zürcher Sozialversicherungs­gericht und dem Bundesgericht geht das nicht: Dafür fehle eine gesetzliche Grundlage.

Bundesgericht, Urteil 9C_827/2017 vom 7. Mai 2018