Steuer ist zu berücksichtigen

Eine Frau mit einer ganzen Rente der Invalidenversicherung bezieht Ergänzungsleistungen (EL). Sie hat ein Freizügigkeitsguthaben, das sie wegen der ganzen IV-Rente beziehen und für ihren Lebensunterhalt einsetzen könnte. Deswegen ging das zuständige Amt bei der Berechnung der EL davon aus, dass die Frau die ganze Summe zur Verfügung hat – obwohl sie das Guthaben im betreffenden Jahr gar nicht abhob.

Das ist so weit korrekt, sagt das Bundes­gericht. Doch das Amt muss bei seiner Berechnung noch den Steuerbetrag abziehen, den die Frau zahlen müsste, wenn sie das Geld im betreffenden Jahr effektiv beziehen würde.

Bundesgericht, Urteil 9C_884/2013 vom 9. 4. 2014