Ein Vermieter kündigte seinen Mietern in Biel, weil sie die Miete angeblich nicht bezahlt hatten. Sie wehrten sich bei der Schlichtungsbehörde Jura-Seeland – denn die Miete war bezahlt. Die Behörde lud den Vermieter zur Verhandlung vor und drohte eine Busse von 1000 Franken an, falls er nicht erscheine. Er bat um Verschiebung. Doch am neuen Termin erschien er wieder unentschuldigt nicht. Die Be­hörde büsste ihn deshalb mit 1000 Franken. Der Mann wehrte sich beim Obergericht Bern erfolglos: Rechtswidrig zu kündigen und am Verfahren nicht teilzunehmen, sei eine «mutwillige Prozessführung».

Obergericht Bern, Entscheid ZK 18 453 vom 28.11.2018