Im Grundsatz gilt: Für die gleiche Straftat darf man nicht zweimal verurteilt werden. Doch viele Schnellfahrer werden doppelt zur Rechenschaft gezogen: mit einer Busse des Strafrichters und einem Ausweisentzug durch die kantonale Verwaltung. Gemäss Bundesgericht ist das keine doppelte Bestrafung.

Das sieht auch der Europäische Gerichtshof so. Das Strafverfahren (Busse) und das Administrativverfahren des Kantons (Ausweisentzug) seien zwei verschiedene Aspekte eines einheitlichen Systems.

Europäischer Gerichtshof, Entscheid 21563/12 vom 4.10.2016