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Ein Tesla-Fahrer fuhr ausserorts 35 km/h zu schnell. Dafür wurde er wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln gebüsst, und es droht ihm ein mindestens dreimonatiger Ausweisentzug.
Vor Gericht sagte er, sein Tachometer sei defekt gewesen. Deshalb habe er nicht wissen können, dass er zu schnell unterwegs war. Doch ein sachverständiger Zeuge konnte keinen Fehler feststellen. Auch die fehlenden Motorengeräusche und damit ein fehlendes Tempobewusstein brachte der Mann ins Spiel. Doch auch das nützte ihm nichts. Das Bundesgericht sagt, das Geschwindigkeitsgefühl sei in einem Tesla nicht anders als in einem konventionellen Auto.
Bundesgericht, Urteil 6B_661/2016 vom 23.2.2017
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