Lohn aufrunden ist falsch

Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV ent­sprechen der Differenz zwischen anerkannten Ausgaben und anrechenbaren Einnahmen. Zu den Einnahmen gehört natürlich ein allfälliger Lohn – doch bei einer Frau rechnete die ­Ausgleichskasse Glarus falsch. Die Frau hatte nur von Juni bis Dezember einen Job und ­verdiente in diesen sieben Monaten 6257 Franken. Die Kasse hatte den Betrag auf 12 Monate umgerechnet und kam so auf 10 726 Franken anrechenbare Einnahmen.

Falsch, sagt das Bundesgericht. Es dürfe nur derjenige Betrag als Einkommen angerechnet werden, der im betreffenden Kalenderjahr ­tatsächlich verdient wurde.

Bundesgericht, Urteil 9C_232/2014 vom 29. 8. 2014