Erkrankt ein entlassener Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist, verlängert sich diese entsprechend. In einem Auflösungsvertrag verzichtete ein Angestellter aus dem Kanton Zürich auf diese Verlängerung und erhielt dafür den Bonus früher ausbezahlt. Später forderte der Mann beim Arbeitsgericht Zürich den Lohn für die verlängerte Kündigungsfrist nach, auf den er verzichtet hatte. Das Gericht gab ihm recht: Der Auflösungsvertrag sei nur gültig, wenn «ein­deutig beide Seiten Konzessionen machen». Das sei hier nicht der Fall. Der ­Arbeitgeber habe bloss den Bonus etwas früher ausbezahlt.

Arbeitsgericht Zürich, Entscheid AN160031 vom 8. November 2017