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Ein Mann bezog während Jahren insgesamt 300 000 Franken an Sozialhilfe. Dem Amt verschwieg er aber, dass er für den Verkauf eines Kiosks 130 000 Franken kassiert hatte. Auch eine Haftpflicht-Entschädigung von 150 000 Franken und vier Bankkonten meldete er nicht.
Dafür erhält der Mann wegen Betrugs eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Vor Bundesgericht verteidigte er sich mit dem Argument, das Sozialamt sei leichtfertig gewesen: Sein Kiosk sei ganz in der Nähe des Sozialamts gelegen – und das hätten die Beamten sehen müssen. Doch das Bundesgericht sagt, dem Amt sei kein Vorwurf zu machen.
Bundesgericht, Urteil 6B_1180/2014 vom 22. 4. 2015
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