Das Kantonsgericht Zug verpflichtete einen Mann, für seine drei Kinder und die Ex-Frau rund 5000 Franken im Monat als Unterhalt zu be­zahlen. Zum Zeitpunkt der Scheidung verdiente er 11 800 Franken im Monat. Später verlor der Mann seine Stelle und bezog Arbeitslosengeld von monatlich 9100 Franken. Deshalb bean­tragte er beim Kantonsgericht, die Unterhaltsbei­träge seien herabzusetzen. Damit blitzte er ab. Die Begründung: Der Mann habe vom Arbeitgeber 126 000 Franken als Abgangsentschädigung erhalten. Das sei zu seinem Einkommen hinzuzurechnen.

Kantonsgericht Zug, Entscheid EO 2017 176 vom 6. September 201