Der WWF Schweiz darf bei Bewilligungen von Pestiziden mitreden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Damit ist das Bundesamt für Landwirtschaft aber nicht einverstanden. Es zieht das Urteil weiter ans Bundesgericht. Im September 2015 hatte der WWF Schweiz beim Bundesamt für Landwirtschaft sein Verbandsbeschwerderecht geltend gemacht und Akteneinsicht in die Bewilligung von Pestiziden verlangt. Das Bundesamt weigerte sich jedoch, den WWF in das Verfahren einzubeziehen. Pestizide sind ein beträchtliches Risiko für Mensch und Tier (saldo 8/2017)