Schweizer werden besser vor heiklen Farbstoffen in Lebensmitteln geschützt. Das Bundesamt für Ge­sundheit (BAG) will die zulässigen Höchstmengen von Chinolingelb (E 104), Gelborange (E 110) und Ponceau (E 124) in Lebensmitteln senken und die Verordnung ändern. Bisher lehnte das BAG eine Deklarationspflicht ab (saldo 1/10), folgt nun aber der Lebensmittelbehörde der EU. Dort ist die De­kla­ra­tion seit drei Jahren Pflicht. Der «Gesundheitstipp» hat im Februar 2009 eine Pe­tition mit 42 000 Unterschriften eingereicht. Die Forderung: ein Verbot für heikle Farbstoffe in Kinderprodukten.