Gekauft ist gekauft. Von einem Kaufvertrag können Sie im Normalfall nicht zurücktreten - auch dann nicht, wenn Sie den Kaufgegenstand noch nicht erhalten haben. Das gilt beispielsweise auch bei Rampenverkäufen.



Und das gilt auch, wenn Sie Waren an Messen kaufen oder an Firmenausstellungen, Märkten oder anlässlich von Liquidationsverkäufen und Ähnlichem.



Denkbar ist zwar, dass ein Verkäufer seiner Kundschaft freiwillig ein Rücktrittsrecht einräumt; wer sich...