Ja. Geschwister sind laut Gesetz verpflichtet, Erbvorbezüge nach dem Tod der Eltern auszugleichen. Das verschenkte Haus wird also vor der Aufteilung der Erbschaft zum übrigen Nachlass Ihres Vaters hinzugezählt. Massgeblich wäre dabei grundsätzlich der Wert, den das Haus am Todestag Ihres Vaters hatte. Aber: Ihre Schwester hatte das Haus bereits vorher weitergegeben. Deshalb gilt in diesem Fall der Verkehrswert des Hauses im Zeitpunkt der Übergabe an die Kinder Ihrer Schwester als ausgleichungspflichtig.