Ja. Zwar trifft es zu, dass die Alterslimite für die ­erste verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung von 70 auf 75 Jahre erhöht wurde. Das gilt aber erst ab dem 1. Januar 2019. Wer noch im laufenden Jahr 70 Jahre alt wird, muss sich dem ärztlichen Kontrolluntersuch noch unterziehen.

Dasselbe gilt für unter 75-Jährige, deren letzte Untersuchung schon zwei Jahre her ist. Wenn Sie ­Ihren Fahrausweis nicht ver­lieren wollen, sollten Sie dem Aufgebot also ­Folge leisten.