Nein, aber es kann ratsam sein, die gewünschten Informationen zu liefern, wenn Sie ein gericht­liches Verfahren vermeiden wollen. Denn die Versicherung muss überprüfen können, ob sie leistungspflichtig ist. Die verlangten Belege müssen aber geeignet sein, den Anspruch auf Versicherungsleistungen abklären zu können. Zahlt die Versiche­rung zu Unrecht nicht, können Sie den ­ge­schul­deten Betrag beim Gericht einklagen. Dort müssen Sie Ihren Anspruch eben­falls mit den nötigen Belegen beweisen.