Nein. Ihr Flug startete in der Schweiz, deshalb gilt für Sie die Fluggastrechte­verordnung der EU, die auch von der Schweiz übernommen wurde. Diese Verordnung sieht eine bestimmte Entschä­digung vor, wenn eine Airline ­einen Passagier in eine niedrigere Klasse verlegt. Aufgrund ­Ihrer Reisedistanz haben Sie Anspruch auf Erstattung von 75 Prozent des be­zahlten Flugpreises.