Nein. Unterhalt hätte Ihre Ex-Freundin nur zugut, wenn dies in einem Konkubinatsvertrag so vereinbart worden wäre oder wenn sie noch gemeinsame Kinder betreuen ­würde. Dann könnte sie neben den Kosten für den Unterhalt der Kinder auch Geld für deren Betreuung verlangen. So kann eine Mutter ihre Lebenshaltungskosten decken, soweit sie dies wegen der Kinderbetreuung nicht mit Erwerbsarbeit im genügenden Umfang tun kann.