Nein. Die Beantwortung dieser Fragen ist freiwillig. Sie können die Antworten zum Zivilstand oder zum Arbeitgeber deshalb offen lassen. Der Arzt ist aber umgekehrt auch nicht ­gezwungen, Sie zu be­handeln. 

Tipp: Fragen Sie den Arzt, zu welchem Zweck er diese Angaben benötigt.