Im Prinzip ja. Wer noch Ver­mögen hat, muss dieses grundsätzlich verwerten und kann keine Sozialhilfe beziehen. Wenn Sie längerfristig unterstützt werden, haben Sie somit auch keinen Anspruch auf die Erhaltung Ihres Wohneigentums. 

Häufig ist eine Verwertung jedoch nicht möglich oder nicht angezeigt – beispielsweise, weil Sie im eigenen Haus günstiger wohnen als in einer zumutbaren Mietwohnung. Dann müssen Sie das Wohneigentum nicht verkaufen, wenn Sie gegenüber dem Sozialamt eine pfandrechtlich sichergestellte Rückerstattungsverpflichtung unterzeichnen.