Nein. Nach einer Kündigung müssen Sie dem Vermieter nur gestatten, Wohnungsbesichtigungen mit Interessenten durchzu­führen. Sie müssen aber nicht persönlich anwesend sein oder gar selber Besichtigungen organisieren und durchführen. 

Der Vermieter muss die Besichtigungen rechtzeitig im Voraus ankünden. Zudem muss er die Termine so organisieren, dass Sie nicht ständig gestört ­werden.