Nein. Sie müssen zwar die Kaufquittung auf­bewahren, nicht aber die Originalverpackung. Sollte ein Gerät während der ­Garantiefreist kaputtgehen, können Sie es ohne Originalschachtel oder in einer anderen Verpackung dem Verkäufer zurückbringen. Er kann Ihre Mängelrechte nicht aus­hebeln, indem er die Originalverpackung verlangt. Die betreffende Klausel ist unwirksam.