Ja.  Wer vorzeitig auszieht, ist für den Mietzins haftbar, bis die Wohnung ­weitervermietet werden kann – längstens aber bis zum nächsten ordent­lichen Kündigungstermin. Es sei denn, der Ver­mieter kann die Wohnung schon früher weiter­vermieten. Sie sollten also schnellstmöglich nach weiteren Interessenten ­suchen.

Anders sähe es aus, wenn der Vermieter dem von Ihnen vorgeschla­genen Nachmieter schlechtere Bedingungen unterbreitet und dieser des­wegen den Vertrag ablehnt. Denn wer einen zumut­baren und zahlungs­fähigen Nachmieter vorschlägt, der bereit ist, den Mietvertrag zu genau den ­gleichen Bedingungen zu übernehmen, ist von ­seinen vertraglichen Verpflichtungen befreit.