Ja. Wer zum Arzt geht, erteilt ihm einen Auftrag. Das heisst: Der Arzt schuldet eine sorgfältige Behandlung gemäss seiner Ausbildung und nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft. ­Einen Erfolg schuldet er aber nicht. Sie müssen den Arzt auch dann bezahlen, wenn Ihr Leiden nicht verschwindet. Sie könnten die Bezahlung nur verweigern, wenn der Arzt unsorgfältig oder fehlerhaft gear­beitet hätte.