Nein. Nicht jede Störung, die eine Person als Belästigung empfinden mag, ist auch verboten. «Normale» Immissionen aller Art von einem Grundstück auf ein anderes sind zulässig, und der Nachbar muss sie dulden, solange sie nicht übermässig sind. Darunter fallen etwa üblicher Lärm, Schattenwurf oder auch das Versperren der Aussicht.

Verboten sind nur Einwirkungen, die schädlich oder nach Lage und Ortsgebrauch nicht gerecht­fertigt sind.

Es ist von Fall zu Fall abzuklären und letztlich – auch für die Gerichte –  eine Ermessensfrage, ob eine ­Immission übermässig und damit unzulässig ist oder nicht. Das Aufstellen eines Trampolins im Garten ­eines Einfamilienhauses ist aber durchaus üblich und daher von den Nachbarn zu dulden.