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Ja. Zwar werden Liegenschaften am Standort des Objektes versteuert, dennoch müssen Sie diese Liegenschaft auch in der Schweizer Steuererklärung aufführen. Es gilt der Grundsatz: Man muss sein gesamtes Vermögen angeben, egal, wo es sich befindet.
Der Schweizer Fiskus erhebt jedoch keine Steuern auf den Mieterträgen und dem Vermögen, wenn sich die Liegenschaft im Ausland befindet. Für die Festlegung des für Sie massgebenden Steuersatzes wird die Liegenschaft aber mitberücksichtigt. Je nach Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Argentinien und der Schweiz fällt die Bemessung der Steuern unterschiedlich hoch aus.
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