Ja. Zwar werden Liegenschaften am Standort des Objektes ver­steuert, dennoch müssen Sie diese Liegenschaft auch in der Schweizer Steuererklärung aufführen. Es gilt der Grundsatz: Man muss sein ­gesamtes Vermögen angeben, egal, wo es sich befindet.

Der Schweizer Fiskus erhebt jedoch keine Steuern auf den Miet­erträgen und dem Vermögen, wenn sich die Liegenschaft im Ausland befindet. Für die Festlegung des für Sie massgebenden Steuersatzes wird die Liegenschaft aber mitberücksichtigt. Je nach Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Argen­tinien und der Schweiz fällt die ­Bemessung der Steuern unterschiedlich hoch aus.